Information Waldbrandgefahr Die Bezirkshauptmannschaft Mistelbach hat mit 30. Juli 2024 die diesjährige Waldbrandverordnung erlassen. Aufgrund der extremen Trockenheit sind, das Rauchen und das Entzünden von Feuer im gefährdeten Bereich zu unterlassen. Vorheriger BeitragHervorragende Leistung der Wettkampfgruppe bei den 72. NÖ LandesfeuerwehrleistungsbewerbenNächster Beitrag Einsatz Unterstützung Rettungsdienst - 06.08.2024